Vorliegend verfolgten die Beschuldigten 1-3 sowie die Auskunftsperson AB.________ den Anfangstatverdacht der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz. Dieser Verdacht basierte auf der Nachricht eines Informanten. Die Beschuldigten 1-3 haben sich entschlossen, dem Strafkläger zu folgen. Dazu organisierte der Beschuldigte 1 kurzerhand ein ziviles Patrouillenfahrzeug bei der Polizeiwache AG.________. Die Beschuldigten 1-3 beabsichtigten mittels taktisch notwendiger Dienstfahrt das Betäubungsmittellager des Strafklägers ausfindig zu machen. Die taktisch notwendige Dienstfahrt mutierte bereits kurz nach der .________ zu einer dringlichen (vgl. dazu Ziff.