15. Amtsmissbrauch (Beschuldigter 3) 15.1 Vorbemerkung und theoretische Grundlagen Den nachfolgenden Ausführungen wird vorweggenommen, dass die von der Vorinstanz vorgenommene rechtliche Würdigung überzeugend ausgefallen ist. Es rechtfertigt sich daher sich ihrem Aufbau zu bedienen, ihre Erwägungen grosszügig wiederzugeben und – soweit angezeigt – punktuell durch abweichende Einschätzungen oder eigene Überlegungen der Kammer zu ergänzen (pag. 928 ff., S. 45 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung).