_ eine Geschwindigkeit von 75 bis 80 km/h nicht hätte überschritten werden dürfen, um der gebotenen Sorgfalt auf diesem Streckenabschnitt Rechnung zu tragen (vgl. E. 10.5.4 hiervor). Davon ausgehend beträgt die Differenz zur effektiv gefahrenen Geschwindigkeit von (maximal) 99 km/h netto 19 bis maximal 24 km/h. Diese Geschwindigkeitsüberschreitung von maximal 24 km/h gilt es nun in einem nächsten Schritt rechtlich einzuordnen. Nach der bundesgerichtlichen Rechtspre-