81 Umstände des Einzelfalls eine Geschwindigkeit im Einklang mit den in Art. 100 Ziff. 4 SVG vorgeschriebenen Regeln der Vorsicht gewesen wäre und dann die Schwere des Verstosses anhand der Differenz zwischen dieser theoretischen und der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit bemessen. Diese Lehrmeinung schlägt sich auch bereits in der kantonalen Rechtsprechung nieder. Im Entscheid AARP/289/2024 vom 13. August 2024 setzte sich der Genfer Cour de Justice, Chambre pénale d’appel et de révision, mit der Anwendung von Art. 100 Ziff. 5 SVG auseinander.