Auch der von der Generalstaatsanwaltschaft zitierte Entscheid des Obergerichts des Kantons Bern SK 23 519 vom 17. Dezember 2024 ändert an der bereits gewonnen Einschätzung nichts. Die in diesem Entscheid verfolgenden Polizisten, welche im Übrigen in jenem Verfahren nicht beschuldigte Personen waren, brachen die nächtliche Verfolgung zu einem Zeitpunkt ab, als sie bereits über längere Zeit erfolglos versuchten, eine Distanzverringerung zum flüchtenden Fahrer zu erreichen und schliesslich zu einer Baustelle – in welcher der Verkehr nur einseitig auf der linken Spur geführt wurde – in einer 30er Zone gelangten, welche der