100 SVG). Dringliche oder taktisch notwendige Dienstfahrt In einem ersten Schritt ist zu beurteilen, ob die Verfolgung des Strafklägers eine dringliche oder taktisch notwendige Dienstfahrt darstellte. Dringliche Dienstfahrten sind Notfallfahrten, bei denen es auf den möglichst raschen Einsatz der Feuerwehr,