72 13.3.3 Fazit Nach dem Gesagten ist der Beschuldigte 1 von der Anschuldigung der vorsätzlichen Verletzung elementarer Verkehrsregeln, eventualiter der groben Verkehrsregelverletzung, angeblich begangen am 14. August 2019 in I.________ durch Missachten der Signalisation «Rechtsabbiegen» und Befahren einer Sperrfläche freizusprechen. 13.4 Missachten des roten Lichtsignals 13.4.1 Theoretische Grundlagen Nach Art. 27 SVG sind Signale und Weisungen zu befolgen. Gemäss Art.