Die Signale und Markierungen gehen den allgemeinen Regeln, die Weisungen der Polizei den allgemeinen Regeln, Signalen und Markierungen vor (Art. 27 Abs. 1 SVG). Die Signale «Rechtsabbiegen» […] verpflichten den Führer, an der betreffenden Stelle rechts […] abzubiegen, auf Autobahnen in der angezeigten Richtung auf die Gegenfahrbahn zu wechseln (Art. 24 Abs. 2 der Signalisationsverordnung [SSV; SR 741.21]). Sperrflächen (weiss schraffiert und umrandet) dienen der optischen Führung und der Kanalisierung des Verkehrs; sie dürfen von Fahrzeugen nicht befahren werden (Art. 78 SSV).