Für diesen Fall wird dem Beschuldigten neben der vorsätzlichen Verletzung elementarer Verkehrsregeln gemäss Ziff. 1.3. vorgeworfen, mehrfach wissentlich und willentlich wichtige Verkehrsvorschriften in gravierender Weise missachtet und dabei ein schwerwiegend regelwidriges Verhalten an den Tag gelegt und eine ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer (namentlich von C.________, E.________ und G.________, den er mittels Hupe, Lichthupe und nahmen Auffahren ständig bedrängt, und von allen