_ zeigte. Bei der Fahrt des Beschuldigten 1 bzw. den Beschuldigten handelte es sich demgegenüber gerade um keine «Verfolgung um jeden Preis». Der Beschuldigte 1 musste immer wieder von Neuem auf die Fahrweise des Strafklägers reagieren, zumal er dessen Handlungen nicht vorhersehen konnte. Anhand seiner Fahrweise wird zudem deutlich, dass laufend abgewogen wurde, wie und mit welcher Fahrweise der Fahrt des Strafklägers begegnet werden kann.