Die dargelegten Aussagen erhellen dennoch zumindest, dass der Strafkläger im Moment der Schussabgabe des Beschuldigten 3 sowie der (wohl leichten) Kollision mit dem Beschuldigten 1 bereits wieder vorwärts und vom Parkplatz fuhr. Ansonsten hätten sich die beiden Beschuldigten nicht jeweils linksseitig vom Fahrzeug aufgehalten. Mit Blick auf die im Rechtlichen zu beurteilende Verhältnismässigkeit ist auch die berufliche Nebenfunktion des Beschuldigten 3 als Schiessinstruktor zu erwähnen. In dieser Rolle führt der Beschuldigte 3 mitunter Ausbildungen innerhalb vom Polizeicorps oder in der Polizeischule durch (pag.