Schussabgabe erscheint vor diesem Hintergrund stimmig und ist damit ebenso erstellt. Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung wurde sodann erstmals erfragt, weshalb es zu keiner dritten Schussabgabe gekommen sei, obwohl der Beschuldigte 3 noch über Patronen im Magazin verfügt hätte und somit durchaus noch weitere Schüsse hätte abgeben können. Der Beschuldigte 3 führte darauf aus, «weil ich nicht mehr schiessen konnte. Das Fahrzeug war zu weit weg und zu schnell.» (pag. 1224 Z. 13 f.). Er habe den dritten Schuss als nicht möglich angeschaut. Wenn man schiesse, müsse man auch davon ausgehen, dass man treffe. Es sei kein Probieren.