Anderes wäre mit dem vorliegend rekonstruierten Einschusswinkel nicht vereinbar (PEN 21 284, pag. 290). Der andere Schuss traf die linke vordere Felge in der Nähe der Radmitte. Auch dieser Schuss war somit klar auf das Rad und nicht die Seite des Fahrzeuges abgegeben worden. Dies stimmt im Übrigen auch mit der Aussage der Auskunftsperson Q.________ überein, wonach versucht worden sei, in den Reifen zu schiessen (PEN 21 284, pag. 249 Z. 62 f.). Auch die Auskunftsperson R.________ gab an, es sei Richtung Reifen gezielt worden (PEN 21 284, pag. 260 Z. 60). Die Distanzangabe des Beschuldigten 3 von 2 bis 3 Metern (PEN 21 284, pag. 62 Z. 52 f.; PEN 21 284, pag. 85 Z. 435 f.) im Moment der