Nach dem Gesagten erachtet die Kammer die Abgabe von zwei einzelnen Schüssen auf das Vorderrad des Personenwagens des Strafklägers durch den Beschuldigen 3 als erstellt. Für die jeweilige Einschlagstelle der Projektile kann indes auf die Dokumentation im Rapport des Kriminaltechnischen Dienstes der Kantonspolizei Bern verwiesen werden (PEN 21 284, pag. 288-291). Aus dem mittels Sonde rekonstruierten Einschusswinkel beim Spoiler vorne links wird klar, dass der Beschuldigte 3 aus nächster Nähe in steilem Winkel nach unten auf den Reifen geschossen haben muss. Anderes wäre mit dem vorliegend rekonstruierten Einschusswinkel nicht vereinbar (PEN 21 284, pag. 290).