Überdies liest sich auch aus dem Material-/Spurenverzeichnis zum soeben erwähnten Rapport die Abgabe von ausschliesslich zwei Schüssen heraus, zumal daraus die Sicherstellung der vom Beschuldigten 3 verwendeten Pistole «SIG Sauer P229» mit 11 von 13 möglichen Patronen hervorgeht (10 im Magazin und 1 im Patronenlager; zum Vergleich, das Reservemagazin des Beschuldigten 3 und die Pistolen der Beschuldigten 1 und 2 wiesen je 13 Patronen auf [12 im Magazin und 1 im Patronenlager], PEN 21 284, pag. 271 f.). Nach dem Gesagten erachtet die Kammer die Abgabe von zwei einzelnen Schüssen auf das Vorderrad des Personenwagens des Strafklägers durch den Beschuldigen 3 als erstellt.