260 Z. 59 f.), Q.________ (PEN 21 284, pag. 249 Z. 60 ff. und O.________ (PEN 21 284, pag. 260 Z. 60) bestätigt. Es wurden im Weiteren nur zwei abgefeuerte Patronenhülsen der Polizei übergeben, wie sich dem Rapport des Kriminaltechnischen Dienstes der Kantonspolizei Bern entnehmen lässt (PEN 21 284, pag. 269). Überdies liest sich auch aus dem Material-/Spurenverzeichnis zum soeben erwähnten Rapport die Abgabe von ausschliesslich zwei Schüssen heraus, zumal daraus die Sicherstellung der vom Beschuldigten 3 verwendeten Pistole «SIG Sauer P229» mit 11 von 13 möglichen Patronen hervorgeht (10 im Magazin und 1 im Patronenlager;