Z. 175 ff.). Als Einsatzmunition sei ACTION 4 verwendet worden, welche so konzipiert sei, dass sie beim Aufprall sehr viel Energie abgebe, um Fremdgefährdung und Ricochets [gemeint: Abpraller] zu vermeiden (pag. 1225 Z. 4 ff.). Der Strafkläger sprach demgegenüber sowohl in seiner Ersteinvernahme als auch bei der Staatsanwaltschaft davon, dass er es drei bis vier Mal «chlepfen» gehört habe (PEN 21 284, pag. 169 Z. 323 f.; PEN 21 284, pag. 186 Z. 317 f.). Bei der Vorinstanz gab er sodann zunächst zwei bis drei erfolgte Schüsse an, erst auf Vorhalt seiner vorherigen Angabe der Schussanzahl, führte er aus, er sei sich nicht