Dem Beschuldigten 3 wird die Abgabe von zwei Schüssen zur Last gelegt. Dieser gab durch alle Einvernahmen hindurch an, er habe auf das linke Vorderrad bzw. auf den Reifen des Personenwagens des Strafklägers zwei einzelne Schüsse abgegeben (PEN 21 284, pag. 62 Z. 52 ff.; PEN 21 284, pag. 85 Z. 438 ff.; 787 Z. 25; 1222 Z. 38 ff.). Ergänzend führte der Beschuldigte 3 aus, es habe sich um keine Doublette gehandelt, sondern der erste Schuss sei Double-Action und der zweite Single-Action gewesen (PEN 21 284, pag. .________ Z. 175 ff.).