60 Rücksitz gewesen. Es habe nicht direkt eine Aufgabenverteilung gegeben. Er habe gesagt, dass er den Funkkanal wechseln werde. Das hätte auch der Beschuldigte 2 machen können als Beifahrer, aber es habe sich dann so ergeben, dass er derjenige gewesen sei, der gefunkt habe. In der Regel würde der Beifahrer funken und dem Fahrer bei dringlichen Fahrten bei Kreuzungen etc. helfen. Der Beifahrer übernehme die Navigation, damit sich der Fahrer grundsätzlich aufs Fahren konzentrieren könne (PEN 21 284, pag. 78 Z. 176 ff. und 183 ff.).