503): Der Beschuldigte leistete zu den aufgeführten Verbrechen oder Vergehen von A.________ (vgl. Ziff. A.) vorsätzliche Hilfe, indem er als Einsatzleiter und Beifahrer im Personenwagen VW e-Golf, .________, A.________ bei der Navigation unterstützte. So half er ihm, insbesondere bei unübersichtlichen Stellen, die Übersicht zu behalten und setzte ihn mündlich vor Hindernissen, Schi- 58 kanen oder Gefahren (z.B. durch andere Verkehrsteilnehmer) in Kenntnis, um ihn in seiner Fahrweise zu unterstützen.