11. Konkrete Beweiswürdigung betreffend den Beschuldigten 2 11.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift Dem Beschuldigten 2 wird mit Anklageschrift vom 11. März 2021 die Gehilfenschaft zu vorsätzlicher Verletzung elementarer Verkehrsregeln, evtl. zu vorsätzlicher Verletzung elementarer Verkehrsregeln und mehrfacher grober Verletzung von Verkehrsregeln sowie die Gehilfenschaft zu Nötigung vorgeworfen. Im Konkreten wird dem Beschuldigten 2 dabei die folgende Handlungsweise zur Last gelegt (PEN 21 331, pag. 503): Der Beschuldigte leistete zu den aufgeführten Verbrechen oder Vergehen von A.___