57 - In Bezug auf AKS Ziff. I.A.1.3., dass der Beschuldigte 1 die .________ (ca. .________) kurzzeitig mit einer gefahrenen Maximalgeschwindigkeit von 99 km/h befuhr und er sich dieser gefahrenen Geschwindigkeit auch bewusst war. Weiter erstellt ist eine dadurch geschaffene erhöhte abstrakte Gefährdung sowohl für die Insassen des Polizeifahrzeuges als auch die übrigen Verkehrsteilnehmenden, insbesondere für die Auskunftspersonen K.________ und O.________. Angesichts der Gesamtumstände auf der .______