__ überquerte und dabei die entsprechenden Markierungen bzw. Signale ignorierte. Er schuf angesichts seiner Fahrweise jedoch weder für sich selbst, für die beiden Mitfahrer noch die übrigen Verkehrsteilnehmenden eine abstrakt erhöhte Gefährdung. Demgegenüber schuf er mit Blick auf die erhöhte Frequentierung des .________ zum Tatzeitpunkt eine abstrakte Gefährdung für die vorgenannten Personen. - In Bezug auf AKS Ziff. I.A.1.2., dass der Beschuldigte 1 die Kreuzung .