Nach dem Gesagten entwickelte sich zwar eine Verfolgungsfahrt, der Vergleich mit einem illegalen Strassenrennen geht jedoch im vorliegenden Fall völlig fehl. Bei einem illegalen Strassenrennen nimmt man kaum noch Rücksicht auf die tatsächlichen Gegebenheiten und will einfach schneller sein als der andere; dies lässt sich hier mit Blick auf die Beweisergebnisse der einzelnen Vorwürfe klarerweise nicht erstellen. Vielmehr wurde wiederholt aufgezeigt, wie der Beschuldigte 1 insbesondere an den neuralgischen Punkten der Fahrstrecke Rücksicht auf die konkreten Verhältnisse genommen hat. Lediglich bei der .________ (ca. Hausnummer .