Teils wiederholend, teils ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die vom Strafkläger gewählte Route, welche ihn relativ zielstrebig aus der Stadt herausführte (vgl. PEN 21 284, pag. 40 f., Übersichtsplan 1 und 2, Phase 1), seine Erklärungen, weshalb er beim Parkplatz im .________ und in X.________ die Strasse verliess, wobei er in X.________ im Wissen um den Parkplatz (PEN 21 284, pag. 170 Z. 402 ff.) entweder ortskundig gewesen sein musste oder die Lokalität spontan wahrnehmen konnte, und sein auf dem Parkplatz an der .