169 Z. 311 ff.). Seine Aussage erhellt, dass er den Parkplatz einzig mit dem Ziel ansteuerte, die Polizisten abzuhängen und nicht, weil er sich in diesem Zeitpunkt dazu entschieden hätte, seine Flucht abzubrechen. Dem widerspricht auch seine anschliessende Reaktion auf dem Parkplatz. Wie im nachfolgenden zum Vorwurf des Amtsmissbrauchs noch einlässlich dargelegt werden wird (vgl. E. 12.4 hiernach), setzte der Strafkläger in einem 3-Punkte-Wendemanöver zurück, fuhr wieder vom Parkplatz weg auf die .________ und flüchtete erneut.