__ einem Drängen seitens der Polizisten nachgegeben hätte und im Anschluss einzig aufgrund der gefallenen Schüsse weitergefahren wäre. Gemäss den vorangehenden Ausführungen fuhr der Beschuldigte 1 kurz vor dem Einbiegen des Strafklägers auf den Parkplatz zwar relativ nah hinter dessen Personenwagen her, der Strafkläger hat anlässlich seiner Ersteinvernahme seine Überlegungen, die ihn an dieser Stelle zum Anhalten bewogen haben, jedoch ausführlich dargelegt. Er führte aus: «Es hat dort eine kleine Beiz, ich wollte sie dort "abhänke" und fuhr in eine Sackgasse. Ich fuhr rückwärts und hörte ein "chlepfe".» (PEN 21 284, pag. 169 Z. 311 ff.