52 .________ befand (vgl. PEN 21 284, pag. 200, Markierung Nr. 1) schätzte den Abstand auf «100 bis 150 Meter» ein (PEN 21 284, pag. 197 Z. 114 f.) und die Auskunftsperson R.________, welcher sich ungefähr auf Höhe des Parkplatzes der Schussabgabe befand (vgl. PEN 21 284, pag. 264), auf «ca. 10 Meter». Gemäss der Auskunftsperson R.________ habe sich der Abstand anschliessend noch verringert, weil das schwarze Auto langsamer geworden sei und auf dem Platz abgebremst habe (PEN 21 284, pag. 261 Z. 113 ff.). Es kann vorweg genommen werden, dass die Kammer die Darstellung des Be-