__ dem Drängen nachgab und anhielt. Ebenfalls im Rahmen der Nötigung ist nun zu prüfen, ob für den Strafkläger durch das angeblich nötigende Verhalten seitens des Beschuldigten 1 ein hohes Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern geschaffen wurde (vgl. E. 10.1 hiervor). 10.9.3 Würdigung der Vorinstanz Die Vorinstanz befasste sich im Rahmen ihrer Beweiswürdigung mit zwei Beweisfragen: Erstens, ob der Beschuldigte 1 bereits zu Beginn der Nachfahrt wusste, dass der Strafkläger das verfolgte Fahrzeug führt (vgl. pag.