50 10.9.2 Unbestrittener/bestrittener Sachverhalt Wie bereits im vorinstanzlichen Verfahren ist unbestritten, dass der Beschuldigte 1 mit einem zivilen Polizeifahrzeug den Strafkläger vom .________ bis zur .________ verfolgte und dabei Verkehrsvorschriften missachtet hat. Den wiederholten Gebrauch der Hupe sowie ein nahes Auffahren in zwei Fällen hat der Beschuldigte 1 eingestanden. Bestritten ist demgegenüber das ihm vorgeworfene Bedrängen des Strafklägers durch ein ständiges Betätigen von Hupe, Lichthupe sowie nahes Auffahren.