): Der Beschuldigte nötigte (Anm.: am 14. August 2019 auf der Strecke .________) G.________ durch andere (als Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile) Beschränkung seiner Handlungsfreiheit, etwas zu tun, indem er ihn unter Verletzung zahlreicher Verkehrsvorschriften (vgl. Ziff. 1) verfolgte, mittels ständigem Betätigen von Hupe, Lichthupe sowie nahem Auffahren bedrängte (vgl. Ziff. 1.6) und ihn auf diese Weise zum Anhalten bringen wollte. Durch das Verhalten des Beschuldigten fühlte sich G.___