797 Z. 33 ff.). Der Beschuldigte 1 versuchte, mit der Abgabe der Warnsignale bei den übrigen Verkehrsteilnehmenden eine erhöhte Aufmerksamkeit zu generieren und damit zusätzliche Sicherheit zu schaffen bzw. das Risiko während der Verfolgungsfahrt zu minimieren. Dies zeigt sich deutlich anhand seines Verhaltens, wonach er sich dazu entschied, die akustischen Warnsignale insbesondere an den neuralgischen Punkten einzusetzen. Vor diesem Hintergrund und mit Blick darauf, dass ihm mangels Warnvorrichtungen am zivilen Polizeifahrzeug einzig die Hupe zur Förderung der eigenen Sichtbarkeit zur Verfügung stand, erscheint sein Verhalten nachvollziehbar und einleuchtend. Dass die akustischen