und der Kreuzung .________. Der ihm vorgeworfene übermässige Gebrauch im Sinne eines «Dauerhupens» ist demgegenüber nicht erstellt. Mit der Vorinstanz darf gestützt auf die Aussage des Beschuldigten 3 auch der mehrfache Gebrauch der Lichthupe als erstellt erachtet werden (PEN 21 284, pag. 65 Z. 156 ff.). Ein ständiger Gebrauch der Lichthupe lässt sich mangels dahingehender Aussagen der Beschuldigten und der Auskunftspersonen (keine der Auskunftspersonen schilderte den Gebrauch der Lichthupe) aber auch hier nicht erstellen.