(PEN 21 284, pag. 262 Z. 154 f.) sodann allesamt an, kein Hupen gehört zu haben oder sich zumindest an kein solches erinnern zu können. Auch dies spricht somit gegen ein dauerhaftes Hupen durch den Beschuldigten 1. Einzig die Auskunftsperson M.________ bestätigte, ein Hupen wahrgenommen zu haben. Sie führte aus, sie habe zunächst ein ständiges Hupen gehört, dann sei ein weisses Auto um die Ecke gekommen (PEN 21 284, pag. 216 Z. 68 f.; PEN 21 284, pag. 217 Z. 125 f.). Die Auskunftsperson M.________ begegnete dem Fahrzeug der Polizisten jedoch erst zu einem Zeitpunkt, als diese den Strafkläger bereits verloren hatten (vgl. für ihren Standort: PEN 21 284, pag.