Dies deckt sich auch mit dem bereits mehrfach erwähnten Umstand, wonach sich die Aussagen der Auskunftspersonen auf den Streckenabschnitt auf der .________ (nach der .________) und die Schussabgabe beziehen und für die übrige Strecke folglich keine Aussagen betreffend die Abgabe von Warnsignalen vorliegen. Für den Streckenabschnitt nach der .________ (für die genaue Standortposition der Auskunftspersonen wird auf E. 9.1 hiervor verwiesen) gaben die Auskunftspersonen K.________ (PEN 21 284, pag. 198 Z. 154 f.), L.________ (PEN 21 284, pag. 207 Z. 124 ff.), O.________ (PEN 21 284, pag. 232 Z. 151 f.), Q.________ (PEN 21 284, pag. 252 Z. 186 ff.) und R.________ (PEN 21 284, pag.