46 schrift ist nach Ansicht der Kammer sodann insgesamt zu wenig konkret formuliert, zumal eine fehlende Angepasstheit der Geschwindigkeit nur in Bezug auf konkret vorgeworfene Umstände geprüft werden kann. Solche sind dem angeklagten Sachverhalt nicht zu entnehmen, vielmehr wird dem Beschuldigten 1 in pauschaler Weise für die ganze Strecke ein Nichtanpassen der Geschwindigkeit vorgeworfen.