I.A.1.5.) 10.7.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift Mit Anklageschrift vom 11. März 2021 wird dem Beschuldigten 1 weiter der folgende Sachverhalt vorgeworfen (PEN 21 331, pag. 500 ff.): Der Beschuldigte passte die Geschwindigkeit wiederholt (Anm.: am 14. August 2019 auf der Strecke .________, .________, .________, .________, .________, .________, .________, .________ via .________ bis .________) nicht den Verhältnissen an, indem er bei einem hohen Verkehrsaufkommen (Stadtverkehr um die Mittagszeit an einem Werktag), entlang von zentralen Verkehrsachsen und von stark frequentierten Orten (.