43 mer somit rund 170 Meter von der fraglichen Verkehrsinsel entfernt, welche sich am Ende der Linkskurve bei der Vergabelung .________/.________ befindet (für die Distanz vgl. http://www.map.geo.admin.ch des Bundesamts swisstopo; für die Position der Verkehrsinsel vgl. das Video der rekonstruierten Fahrt, PEN 21 331, pag. 36, Zeitstempel 11:13). Ausgehend von ihrer Position sah sie die beiden Fahrzeuge folglich auf sich zukommen. Vor diesem Hintergrund sind auch ihre Aussagen zu interpretieren. Es ist daher eindeutig, dass die Auskunftsperson Q.______