249 Z. 50 ff.). Auf Frage betreffend die Geschwindigkeit des Wagens des Strafklägers führte sie sodann aus: «Nicht angemessen. Absolut nicht. Wie schnell es wirklich gewesen ist, ist sehr schwierig zu sagen. Aufgrund der örtlichen Situation. Die Fahrweise war sehr aggressiv und verfolgt. Das schwarze Auto fuhr auf der normalen Fahrspur. Der Lenker schaute sicher nicht auf andere Verkehrsteilnehmer.» und auf gleiche Frage in Bezug auf das Fahrzeug der Beschuldigten gab sie an: «Das selbe. Absolut unangemessene Geschwindigkeit. Zudem, dass sie das Inseli links umfahren haben.» (PEN 21 284, pag. 251 Z. 135 ff. und 143 ff.).