die Situation wahrgenommen habe, nicht anschliessen. Wie auch die Generalstaatsanwaltschaft anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung zutreffend monierte (pag. 1231), geht aus ihren Aussagen eindeutig hervor, aus welcher Perspektive sie die Situation beobachtete. Sie gab folgende Wahrnehmung zu Protokoll: «Die Autos fuhren in Richtung Vergabelung der .________. Dort im Bereich des Fussgängerstreifens fuhr das schwarze Auto rechts vom Inseli vorbei und das weisse Auto links am Inseli vorbei. Es war ersichtlich, dass das weisse Auto das schwarze hat überholen wollen.» (PEN 21 284, pag. 249 Z. 50 ff.).