42 Verkehrsinsel vorbeigefahren seien (ausgehend von ihrem Standort in Blickrichtung zu den nahenden Fahrzeugen oder in Fahrtrichtung der beiden Fahrzeuge). In der Essenz gebe sie jedenfalls zu Protokoll, die beiden Fahrzeuge hätten die Verkehrsinsel nicht auf der gleichen Seite passiert. Die Auskunftsperson R.________ konkretisiere demgegenüber, der Strafkläger habe die Kurve geschnitten, damit die Verkehrsinsel (in Fahrtrichtung) links und somit auf der falschen Seite passiert.