___ und Q.________ heran und führte aus, deren Schilderungen würden hinsichtlich der Frage, auf welcher Seite der Strafkläger die Verkehrsinsel passiert habe, auf den ersten Blick divergieren. Aus der Aussage der Auskunftsperson Q.________ gehe indes nicht hervor, aus welcher Perspektive sie gemeint habe, dass der Strafkläger rechts und die Beschuldigten 1-3 links an der