an dieser Stelle für eine längere Zeit gerade, womit die heranfahrenden Autos für die übrigen Verkehrsteilnehmenden von weitem sichtbar waren, was eine höhere als die erlaubte Geschwindigkeit von 50 km/h aus Sicht des Beschuldigten 1 (noch) vertretbar erscheinen lässt (für die Verhältnisse an der .________ .________ vgl. http://www.map.geo.admin.ch des Bundesamts swisstopo und PEN 21 331, pag. 36, Zeitstempel 10:20 – 11:10). 10.6 Passieren einer Verkehrsinsel links (AKS Ziff. I.A.1.4.) 10.6.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift Gemäss Anklageschrift vom 11. März 2021 wird dem Beschuldigten 1 weiter vorgeworfen was folgt (PEN 21 331, pag.