Von Sekunde 7 bis 14 des Funkspruchs ergibt sich eine gefahrene Geschwindigkeit von 87 km/h (gefahrene Strecke von ca. 170 Metern), von Sekunde 14 bis 24 des Funkspruchs eine gefahrene Geschwindigkeit von 68 km/h (gefahrene Strecke von ca. 190 Metern), von Sekunde 24 bis 33 des Funkspruchs eine gefahrene Geschwindigkeit von 56 km/h (gefahrene Strecke von ca. 140 Metern) und für die gesamte Strecke von Sekunde 7 bis 33 des Funkspruchs eine gefahrene Geschwindigkeit von 69 km/h (gefahrene Strecke von ca. 500 Metern). Selbstverständlich verkennt die Kammer nicht, dass diese Berechnung sehr ungenau ist und für sich alleine betrachtet kaum etwas abgeleitet werden könnte.