Es dürfte hierbei klar sein, dass die Abzüge gemäss ASTRA-Verordnung eher zu hohe Werte sind, was auch dem Sinn eines «Sicherheitsabzuges» entspricht. Auch wenn die vorliegende Art der Geschwindigkeitseruierung (Ablesen ab einem analogen Fahrzeugtacho) keinen direkten Anwendungsfall der oben genannten Beispiele darstellt, dürfte klar sein, dass gerade im Fall einer ungefähren Geschwindigkeitsangabe zwingend ein Sicherheitsabzug gewährt werden muss, insbesondere da ein solcher auch bei exakten Geschwindigkeitsmessungen mittels Laser oder stationierten Radarmessungen vorgenommen wird.