39 vor diesem Hintergrund erscheint ein Abstellen auf 110 km/h gemäss Tacho respektive die damit gemäss Tachotest effektiv gefahrene Geschwindigkeit von 105.03 km/h als nicht gerechtfertigt, da dies eine Genauigkeit suggeriert (bis auf 2 Stellen nach dem Komma), die überhaupt nicht zutrifft. Hinzukommend sei erwähnt, dass gemäss der ASTRA-Strassenver- kehrskontrollverordnung (VSKV-ASTRA; SR 741.013.1) bei Geschwindigkeitsmessungen Sicherheitsabzüge zu tätigen sind. Die vorzunehmenden Abzüge sind in Art. 8 VSKV-ASTRA zu finden.