Dieser Umstand lässt mit überwiegender Wahrscheinlichkeit darauf schliessen, dass beim Ablesen der Geschwindigkeit – wenn sich die Tachonadel zwischen zwei Strichen befindet – entweder auf- oder abgerundet wird. Schliesslich ist die exakte Geschwindigkeitsangabe angesichts der nur schrittweisen Geschwindigkeitsmarkierungen auf dem Tacho von vornherein nicht möglich. Im Weiteren war es Aufgabe der Beschuldigten 3 per Funk über die Situation zu informieren und nicht etwa Geschwindigkeitsübertretungen per se festzuhalten, was entgegen der vorliegenden Situation eine exakte Geschwindigkeitsangabe vorausgesetzt hätte.