1231), überzeugt nicht. Wäre aufgrund der gefahrenen Geschwindigkeit des Polizeifahrzeuges auf die höhere Geschwindigkeit des Fluchtfahrzeuges geschlossen worden, wäre zu erwarten, dass dies auch entsprechend über den Polizeifunk kommuniziert worden wäre oder festgehalten worden wäre, dass die Polizei die Verfolgung in dieser Geschwindigkeit nicht aufrecht erhalten werde. Im Übrigen wäre zu erwarten, dass man sich an ein solches Vorgehen erinnern würde; keiner der Beschuldigten machte jedoch entsprechende Aussagen.