Der Beschuldigte 3 bestätigte in allen Einvernahmen – mit Ausnahme an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung, an welcher er nicht dazu befragt wurde – eine Geschwindigkeit von 110 km/h per Funk durchgegeben zu haben (PEN 21 284, pag. 68 Z. 252 ff.; PEN 21 284, pag. 89 Z. 589; 1221 Z. 40 ff.). Demgegenüber fielen seine Antworten hinsichtlich der Frage, wie er diese Geschwindigkeit in Erfahrung bringen konnte, unterschiedlich aus. Anlässlich seiner Ersteinvernahme bei der Staatsanwaltschaft gab er an, seine Kollegen von vorne hätten ihm 110 km/h gezeigt (PEN 21 284, pag. 68 Z. 254);