Für das Gericht sei sowohl denkbar, dass der Beschuldigte 3 von der Rückbank aus einen Blick auf den Tacho habe werfen können als auch, dass der Beschuldigte 1 oder 2 diese Geschwindigkeit vom Tacho abgelesen und dem Beschuldigten 3 mitgeteilt hätten. Schliesslich unterbreche die Funkaufzeichnung zwischen dem ersten und dem zweiten Funkspruch über die Geschwindigkeit um wenige Sekunden. Es scheine daher durchaus möglich, dass der Beschuldigte 3 während dieses Unterbruchs neue Angaben über die nochmals gesteigerte Geschwindigkeit erfahren und per Funk weitergegeben habe.